BM.Dipl.Ing.(FH) Kiymet Adali

    Baumeister - Bauingenieurwesen - Baumanagement - Baukoordinator - Sprengmeisterin

 

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Grundlagen und Basis jeder Bautätigkeit:

1.1. Machbarkeitsstudie (Feasability-Studie)
Wir prüfen die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes, die erzielbare Nutzfläche eines zu errichtenden Gebäudes bzw die Möglichkeiten, ein bestehendes Gebäude zu adaptieren. Aus den Gegebenheiten, der Flächenwidmung, der Bauordnung und den anwendbaren Verordnungen und Vorschriften schätzen wir die zu erzielenden Flächen und Räume

1.2. Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme erfolgt mit Laser-Entfernungsmesser und Massband, im Anschluss wird das Ergebnis massstäblich dargestellt. Die Verrechnung erfolgt getrennt nach vermessener und abgeleiteter Fläche (Abgeleitete Flächen sind Flächen, welche nicht einwandfrei vermessen werden konnten und nun von anderen Geschossen oder alten Plänen abgeleitet werden. Nicht messbar sind zB Räume, welche nicht betreten werden können oder wenn wegen Möblierungen keine oder nicht genug eindeutige Masse genommen werden können). Die Genauigkeit der Vermessung wird vom Auftraggeber je nach weiterer Verwendung des Bestandsplanes festgelegt. Üblicherweise vermessen wir tragende Wände, nichttragende Wände, Türen, Fenster, Raumhöhen und Öffnungen ab 15x15cm. Weiters nach Möglichkeit (soferne zerstörungsfrei möglich) Kaminanschlüsse, Putztürchen, Gaszähler, Sanitäreinrichtung mit Abfallsträngen, Poterien und ähnliches.

1.3. Bebauungsbestimmungen
Seit kurzem ist für die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen in Wien nur mehr ein Ansuchen bei der MA64 nötig. Da kein Lageplan mehr beigelegt werden muss, fehlen im behördlichen Plan einige für die Einreichung  nötige Angaben, zB sind die Anraineradressen nicht verifiziert, der nächstgelegene Hydrant ist nicht eingetragen und es fehlen für die Arbeitsvorbereitung wesentliche Angaben, wie zB Kanalschächte und ähnliches. Wir ergänzen die fehlenden Angaben und liefern so einen für die Einreichung optimierten Lageplan der Umgebung.

1.4. Behördenwege
Die Wiener Bauordnung gilt für Wien - aber nicht für ganz Wien gleich: In einem Bezirk ist das Ansteilen eines Daches von 35̊ auf 45̊ ein Zubau, in einem zweiten Bezirk ist dieselbe Massnahme eine Verbessung der Raumsituation ohne Vergrösserung der Nutzfläche. Wir kennen viele der  unterschiedlichen Auslegungsvarianten der verschiedenen Bezirksstellen und reagieren flexibel auf neue Lesarten der Bauordnung.

1.5. Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
Förderungen sind üblicherweise Landessache, es gibt verschiedenste Förderungen für alle Arten von Projekten. Wir prüfen die Möglichkeiten und Voraussetzungen.

1.6. Vorentwurf, Konzept
Aus Ihren Vorstellungen und den gestellten Anforderungen entwickeln wir, auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen oder anderen Fachleuten, ein Konzept und den Vorentwurf.

1.7. Entwurf
Wenn der Vorentwurf entspricht, wird der Entwurf ausgearbeitet. Hier fliesst unser bautechnisches Fachwissen ein, um ein ästhetisch anspruchsvolles, gleichzeitig wirtschaftliches Projekt zu erarbeiten.

1.8. Präsentation und Visualisierung
Um das Ergebnis der Entwurfsarbeit in ansprechender Form darzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir arbeiten den Entwurf so aus, dass das Ergebnis zB bei einer Bank präsentiert werden kann - die Darstellung erfolgt, technisch korrekt, aber vereinfacht und auch für Nicht-Fachleute gut lesbar. Eine Präsentationsmappe umfasst, je nach Bedarf, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Topographie, Bau- und Ausstattungsbeschreibung,  3D-Modelle (Digital bzw echte Modelle) und anderes mehr.
 

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Dipl.Ing.Bm. Kiymet Adali, Baumeister, Bauingenieurwesen, Baumanagement, Baukoordinator, Sprengmeister, Einreichplanung, Bau-Ausschreibung, Baustatik, Bautätigkeiten in Wien und Niederöstereich, N.Ö., Bauaufsicht, Baupysik, Bauphysik, Schalungspläne, Bewehrungspläne, Planungskoordination, SiGe-Plan, Bau-Bestandsaufnahme, Bebauungsbestimmungen, Behördenwege, Förderungsmöglichkeiten, Finanzierungsmöglichkeiten, Vorentwurf, Konzept, Kostenschätzung, Anbotsprüfung, Vergabeverhandlung, Örtliche Bauaufsicht, Massenermittlung, Abrechnung, Rechnungsprüfung, Qualitätskontrolle, Abnahme, Übernahme, Hausbau, Hausbauen, Hausbau planen, Hausplan, Baustelle, Planungskoordinator u. Baustellenkoordinator gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz