Grundlagen
und Basis jeder Bautätigkeit:
1.1.
Machbarkeitsstudie (Feasability-Studie)
Wir
prüfen die Bebaubarkeit Ihres Grundstückes, die
erzielbare Nutzfläche eines zu errichtenden
Gebäudes bzw die Möglichkeiten, ein bestehendes
Gebäude zu adaptieren. Aus den Gegebenheiten,
der Flächenwidmung, der Bauordnung und den
anwendbaren Verordnungen und Vorschriften
schätzen wir die zu erzielenden Flächen und
Räume
1.2. Bestandsaufnahme
Die
Bestandsaufnahme erfolgt mit
Laser-Entfernungsmesser und Massband, im
Anschluss wird das Ergebnis massstäblich
dargestellt. Die Verrechnung erfolgt getrennt
nach vermessener und abgeleiteter Fläche
(Abgeleitete Flächen sind Flächen, welche nicht
einwandfrei vermessen werden konnten und nun von
anderen Geschossen oder alten Plänen abgeleitet
werden. Nicht messbar sind zB Räume, welche
nicht betreten werden können oder wenn wegen
Möblierungen keine oder nicht genug eindeutige
Masse genommen werden können). Die Genauigkeit
der Vermessung wird vom Auftraggeber je nach
weiterer Verwendung des Bestandsplanes
festgelegt. Üblicherweise vermessen wir tragende
Wände, nichttragende Wände, Türen, Fenster,
Raumhöhen und Öffnungen ab 15x15cm. Weiters nach
Möglichkeit (soferne zerstörungsfrei möglich)
Kaminanschlüsse, Putztürchen, Gaszähler,
Sanitäreinrichtung mit Abfallsträngen, Poterien
und ähnliches.
1.3. Bebauungsbestimmungen
Seit kurzem ist für die Bekanntgabe der
Bebauungsbestimmungen in Wien nur mehr ein
Ansuchen bei der MA64 nötig. Da kein Lageplan
mehr beigelegt werden muss, fehlen im
behördlichen Plan einige für die Einreichung
nötige Angaben, zB sind die Anraineradressen
nicht verifiziert, der nächstgelegene Hydrant
ist nicht eingetragen und es fehlen für die
Arbeitsvorbereitung wesentliche Angaben, wie zB
Kanalschächte und ähnliches. Wir ergänzen die
fehlenden Angaben und liefern so einen für die
Einreichung optimierten Lageplan der Umgebung.
1.4. Behördenwege
Die
Wiener Bauordnung gilt für Wien - aber nicht für
ganz Wien gleich: In einem Bezirk ist das
Ansteilen eines Daches von 35̊ auf 45̊ ein
Zubau, in einem zweiten Bezirk ist dieselbe
Massnahme eine Verbessung der Raumsituation ohne
Vergrösserung der Nutzfläche. Wir kennen viele
der unterschiedlichen Auslegungsvarianten
der verschiedenen Bezirksstellen und reagieren
flexibel auf neue Lesarten der Bauordnung.
1.5. Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
Förderungen sind üblicherweise Landessache, es
gibt verschiedenste Förderungen für alle Arten
von Projekten. Wir prüfen die Möglichkeiten und
Voraussetzungen.
1.6. Vorentwurf, Konzept
Aus
Ihren Vorstellungen und den gestellten
Anforderungen entwickeln wir, auf Wunsch
gemeinsam mit Ihnen oder anderen Fachleuten, ein
Konzept und den Vorentwurf.
1.7. Entwurf
Wenn der Vorentwurf entspricht, wird der Entwurf
ausgearbeitet. Hier fliesst unser bautechnisches
Fachwissen ein, um ein ästhetisch
anspruchsvolles, gleichzeitig wirtschaftliches
Projekt zu erarbeiten.
1.8. Präsentation und Visualisierung
Um
das Ergebnis der Entwurfsarbeit in ansprechender
Form darzustellen, gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Wir arbeiten den Entwurf so aus,
dass das Ergebnis zB bei einer Bank präsentiert
werden kann - die Darstellung erfolgt, technisch
korrekt, aber vereinfacht und auch für
Nicht-Fachleute gut lesbar. Eine
Präsentationsmappe umfasst, je nach Bedarf,
Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Topographie,
Bau- und Ausstattungsbeschreibung,
3D-Modelle (Digital bzw echte Modelle) und
anderes mehr.
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